19.07.2008, 13:59
Zitat:Original von Pirr2282
Hallo OlliD,
also ich kann dir leider nicht soviel dazu sagen,weil der Vorbesitzer mir die Unterlagen alle schon bereitgestellt hatte.
Aber Du brauchst auf alle fälle ein Gutachten gemäß §21 STVZO (Technisches Datenblatt).
Dann natürlich eine ASU ohne Kat.
Eine TÜV Abnahme §23 STVZo (DAs es ein Oldtimer ist, )
Gesonderte Bremsenprüfung (Reduz.Vollabn.i.V.m. §23) Der normale Bremsentest, nur extra auf ein Blatt aufgeführt.
Und natürlich eine Vollabnahme,wenn das Fahrzeug entweder aus dem Ausland kommt,rotes 07er Kennzeichen gehabt hat oder noch nie ein Deutscher KFZ-Brief ausgestellt wurde.(Wie in meinem Fall, Wurde mit 07 Kennzeichen gefahren,hatte aber nur einen US-Title als Fahrzeugbrief)
Ach ja,bevor ich es vergesse, einen netten Tüvprüfer der sein Handwerk versteht und Vetten mag.Dann bekommst du auch noch direkt vom Tüv eine Empfehlung zur Sondergenehmigung das du deine roten Blinklichter hinten behalten darfst.
Das ist im Prinzip schon alles und du bekommst dein H-Kennzeichen
Hoffe dir mit diesen antworten geholfen zu haben. Falls nicht, helfe ich gerne weiter.
Christian
Hi Christian,
super, vielen Dank für die Info! Das hilft schon mal weiter fürs Erste ;-)
Dir Viel Spaß mit deinem Auto und allzeit knitterfreie Fahrt!
Gruß
Olli
Nö.