23.04.2003, 13:13
Zitat:Egal, ansonsten alles paletti und OK! Ich hab das Gutachten und den Eintrag für die kleinen Schilderchen (vorne und hinten ) und die roten Lämpchenfunzeln hinten......
Da bin ich mal gespannt...der Chef meiner Zulassungsstelle gab mir die Auskunft, daß die Kennzeichgröße Sache der Zulassungbehörde sei und Bescheinigungen des TÜVs daher uninteressant wären und daß in Hessen kleine (Kleinkraftradschilder) Kennzeichen vorne per Erlass nicht zulässig wären.....oder sollte das nicht stimmen???
gespannte Grüße