20.06.2008, 01:46
In allen mir bekannten Varianten einer Kfz-Besteuerung nach CO2-Ausstoß soll diese erst für Neuzulassungen ab Einführungsdatum gelten.
Für bereits zugelassene Autos soll es bei der Besteuerung nach Hubraum bleiben.
Sollte die CO2-Besteuerung auch für Teile des Altbestandes eingeführt werden, werden hier sicherlich die Angaben des Herstellers verwendet werden. Eine Berücksichtigung der individuellen C02-Emission wäre viel zu verwaltungsintensiv.
Gruß
JR
Für bereits zugelassene Autos soll es bei der Besteuerung nach Hubraum bleiben.
Sollte die CO2-Besteuerung auch für Teile des Altbestandes eingeführt werden, werden hier sicherlich die Angaben des Herstellers verwendet werden. Eine Berücksichtigung der individuellen C02-Emission wäre viel zu verwaltungsintensiv.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!