09.05.2008, 15:31
Zitat:Original von helmut76
das habe ich mir auch schon gedacht,ein Loch durchbohren und einen Bolzen reinstecken,und was sagt der TÜV denn da muß ich noch mal hin, nur wegen der Sache.
Helmut
Der TÜV wird von der Lösung wenig angetan sein.
erstens ist die Auflaufkupplung ein bauartgepüftes Teil, da darf man nicht einfach Löcher reinbohren.
zweitens muss sich die Rückfahrsperre automatisch lösen, sobald man vorwärts fährt.
ist die Kupplung und Bremse im Originalzustand? dann muss eine Rückfahrsperre dran sein. Bei neueren Anhängern ist eine automatische Rückfahrsperre in die Radbremse integriert, bei älteren ist es irgend ein Hebel oder Knopf an der Auflaufkupplung. Vielleicht kann man das ja reparieren.
nur wenn du eine neue Kupplung und eine alte Radbremse zusammenbaust, hast du keine Sperre.
Brauchst du die Bremse überhaupt? wenn du mit dem Gewicht hinkommst, kannst du die Bremse auch blockieren und den Anhänger auf 750kg ablasten. Das Zugfahrzeug muss dann natürlich für die benötigte ungebremste Anhängelast zugelassen sein.