11.03.2002, 21:31
Hallo, spainman, hier nun die versprochene Antwort,
ich gehe bei meiner Beurteilung davon aus, dass Du die C3 als Privatperson für den privaten Gebrauch kaufen möchtest. Für den Kauf von gebrauchten Fahrzeugen aus Holland gilt die Besteuerung nach § 1b des Umsatsteuergesetzes nicht, da die erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Besteuerung von Gebrauchten erfolgt in dem Land, wo die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt, hier in Holland. Damit ist der Autohändler verpflichtet, auf die Gebrauchten holl. MWSt zu berechnen. Es sei denn, dass er gegenüber seinem Finanzamt erklärt hat, dass er die Margenbesteuerung anwendet, d.h. dass der Autohändler nur auf seinen Mehrwert die MWSt erhebt, sofern er als Autohändler das gebrauchte Fahrzeug von einer Privatperson gekauft und diesen Wagen wiederum an eine Privatperson weiterverkauft hat. Letztlich ist es ein Kauf ähnlich wie hier in Deutschland. Was zolltechnisch auf Dich zukommen könnte, kann ich Dir nicht sagen. Das ist nicht mein Metier.
Viele Grüße
Andrea
ich gehe bei meiner Beurteilung davon aus, dass Du die C3 als Privatperson für den privaten Gebrauch kaufen möchtest. Für den Kauf von gebrauchten Fahrzeugen aus Holland gilt die Besteuerung nach § 1b des Umsatsteuergesetzes nicht, da die erwähnten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Die Besteuerung von Gebrauchten erfolgt in dem Land, wo die Übergabe des Fahrzeugs erfolgt, hier in Holland. Damit ist der Autohändler verpflichtet, auf die Gebrauchten holl. MWSt zu berechnen. Es sei denn, dass er gegenüber seinem Finanzamt erklärt hat, dass er die Margenbesteuerung anwendet, d.h. dass der Autohändler nur auf seinen Mehrwert die MWSt erhebt, sofern er als Autohändler das gebrauchte Fahrzeug von einer Privatperson gekauft und diesen Wagen wiederum an eine Privatperson weiterverkauft hat. Letztlich ist es ein Kauf ähnlich wie hier in Deutschland. Was zolltechnisch auf Dich zukommen könnte, kann ich Dir nicht sagen. Das ist nicht mein Metier.
Viele Grüße
Andrea