12.03.2008, 11:41
Dank der neuen Zulassungsbescheinigungen stehen da keine db Werte drin.
Weiss auch nicht, wie das vorher aussah ?
Jedenfalls steht bei mir im Gutachten eben nur Name und Bezeichnung
der Schalldämpferanlage drin, damit ist sie zulässig und kann in die ZB 1 und 2
eingetragen werden.
Habe den Prüfer nicht mehr gross befragt, war froh dass gerade so alles in Ordnung
war mit Standgeräusch und Vorbeifahrtmessung.
Die genauen Werte kenn ich nicht, weil ich da nicht daneben stand.
Weiss auch nicht, wie das vorher aussah ?
Jedenfalls steht bei mir im Gutachten eben nur Name und Bezeichnung
der Schalldämpferanlage drin, damit ist sie zulässig und kann in die ZB 1 und 2
eingetragen werden.
Habe den Prüfer nicht mehr gross befragt, war froh dass gerade so alles in Ordnung
war mit Standgeräusch und Vorbeifahrtmessung.
Die genauen Werte kenn ich nicht, weil ich da nicht daneben stand.