17.03.2003, 22:19
Moin moin zusammen,
habe ganz 'frische' Erfahrung mit dem Möchtegern. Jetzt läuft ein Verfahren wg. Schadenersatz und, das wird sich geklärt, wg. Verdacht auf vorsätzlichen Betrug. Hier der Sachverhalt:
Nach aufgegebenen Verkaufanzeigen wurde ich mehrmals von der Fa. O.W. angerufen, mit der Bitte, das Fahrzeug in Münster vorzuführen, da sich der Chef für dieses Fahrzeug interessiert. Dieses lehnte ich ab und verbat mir weitere Anfragen der Firma.
Am 13.03.03 rief mich um ca. 19.oo Uhr ein Einkäufer der Fa. Oliver Weidling an. Er wäre in Bremen und würde sich noch gerne noch den Jeep ansehen, der von mir im Internet angeboten wurde. 45 Minuten später war er bei uns und sah sich das Fahrzeug an. Die Frage des vermeintlichen Aufkäufers nach dem Scheckheft des Fahrzeugs wurde bejaht mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass ich sämtliche Wartungsarbeiten (speziell die Ölwechsel + Abschmieren) selbst alle 5000 km ausgeführt habe, und deshalb auch keine lückenlose Eintragungen im Scheckheft zu finden sind.
Auf die Frage nach der Schmerzgrenze beim Preis nannte ich 9500 €. Über Handy rief er O.W. an und beschrieb den Zustand des Kfz. und nannte o.g. Preis. Für 9000 € würde der Chef den Wagen sofort kaufen, wurde mir übermittelt. Daraufhin wurde ein ordentlicher Kaufvertrag zweifach ausgefüllt, und von beiden Seiten unterschrieben!!! Die Bitte, den Wagen samt Zubehör (Winterreifen, Softtop etc) nach Münster zu überführen wurde von mir entsprochen. Als Termin wurde die 11 KW (14. oder 15.03.03) vereinbart. Auf die Frage nach dem Ablauf der Übergabe wurde mir gesagt, dass ich den Wagen beim Check-in abgeben und den Kaufpreis dann in bar erhalten werde. Ich hätte jetzt einen regulären Kaufvertrag und sollte den Interessenten absagen und auch meine Anzeigen aus dem Internet zurückziehen.
Am nächsten Tag in Münster stellte sich dann alles ganz anders da. Ich musste 3 Stunden vorm so genannten Ankaufcheck warten. Der Wagen wurde Probegefahren und der weitere Check ergab keine Mängel. Beim Verhandlungsgespräch, dass meiner Meinung ja bereits am 13.03. geführt wurde, wurde uns von Herrn Weidling gesagt, dass das Kfz ja das Bj. 11/96 (Türholm-angabe, Konstruktiondatum) und nicht wie angeboten 08/97 (Brief) wäre.(Im Kaufvertrag wurde unter Erstzulassung 08/1997 vom Einkäufer eingetragen, die Sparte Bj. wurde gar nicht ausgefüllt). Außerdem sei das Scheckheft nicht lückenlos geführt. Deshalb sieht er sich nicht an den im Kaufvertrag angegebenen Preis gebunden. Er teilte uns noch mit, dass er der Chef und Einkäufer sei, und nicht sein Mitarbeiter, den er auch nicht kennen würde.
Mit unserem Hinweis auf rechtliche Konsequenzen in Form einer Anzeige auf Schadensersatz und Betrugsverdacht wurde das Gespräch dann nicht weiter fortgeführt.
Mein Anwalt freute sich über den für ihn so eindeutigen Fall. Naja, mal abwarten, was dabei 'rauskommt.
Schönen Tag für Euch
Jens
habe ganz 'frische' Erfahrung mit dem Möchtegern. Jetzt läuft ein Verfahren wg. Schadenersatz und, das wird sich geklärt, wg. Verdacht auf vorsätzlichen Betrug. Hier der Sachverhalt:
Nach aufgegebenen Verkaufanzeigen wurde ich mehrmals von der Fa. O.W. angerufen, mit der Bitte, das Fahrzeug in Münster vorzuführen, da sich der Chef für dieses Fahrzeug interessiert. Dieses lehnte ich ab und verbat mir weitere Anfragen der Firma.
Am 13.03.03 rief mich um ca. 19.oo Uhr ein Einkäufer der Fa. Oliver Weidling an. Er wäre in Bremen und würde sich noch gerne noch den Jeep ansehen, der von mir im Internet angeboten wurde. 45 Minuten später war er bei uns und sah sich das Fahrzeug an. Die Frage des vermeintlichen Aufkäufers nach dem Scheckheft des Fahrzeugs wurde bejaht mit dem ausdrücklichen Hinweis, dass ich sämtliche Wartungsarbeiten (speziell die Ölwechsel + Abschmieren) selbst alle 5000 km ausgeführt habe, und deshalb auch keine lückenlose Eintragungen im Scheckheft zu finden sind.
Auf die Frage nach der Schmerzgrenze beim Preis nannte ich 9500 €. Über Handy rief er O.W. an und beschrieb den Zustand des Kfz. und nannte o.g. Preis. Für 9000 € würde der Chef den Wagen sofort kaufen, wurde mir übermittelt. Daraufhin wurde ein ordentlicher Kaufvertrag zweifach ausgefüllt, und von beiden Seiten unterschrieben!!! Die Bitte, den Wagen samt Zubehör (Winterreifen, Softtop etc) nach Münster zu überführen wurde von mir entsprochen. Als Termin wurde die 11 KW (14. oder 15.03.03) vereinbart. Auf die Frage nach dem Ablauf der Übergabe wurde mir gesagt, dass ich den Wagen beim Check-in abgeben und den Kaufpreis dann in bar erhalten werde. Ich hätte jetzt einen regulären Kaufvertrag und sollte den Interessenten absagen und auch meine Anzeigen aus dem Internet zurückziehen.
Am nächsten Tag in Münster stellte sich dann alles ganz anders da. Ich musste 3 Stunden vorm so genannten Ankaufcheck warten. Der Wagen wurde Probegefahren und der weitere Check ergab keine Mängel. Beim Verhandlungsgespräch, dass meiner Meinung ja bereits am 13.03. geführt wurde, wurde uns von Herrn Weidling gesagt, dass das Kfz ja das Bj. 11/96 (Türholm-angabe, Konstruktiondatum) und nicht wie angeboten 08/97 (Brief) wäre.(Im Kaufvertrag wurde unter Erstzulassung 08/1997 vom Einkäufer eingetragen, die Sparte Bj. wurde gar nicht ausgefüllt). Außerdem sei das Scheckheft nicht lückenlos geführt. Deshalb sieht er sich nicht an den im Kaufvertrag angegebenen Preis gebunden. Er teilte uns noch mit, dass er der Chef und Einkäufer sei, und nicht sein Mitarbeiter, den er auch nicht kennen würde.
Mit unserem Hinweis auf rechtliche Konsequenzen in Form einer Anzeige auf Schadensersatz und Betrugsverdacht wurde das Gespräch dann nicht weiter fortgeführt.
Mein Anwalt freute sich über den für ihn so eindeutigen Fall. Naja, mal abwarten, was dabei 'rauskommt.
Schönen Tag für Euch
Jens