21.02.2008, 17:14
naja, entweder hinfahren, oder anrufen....!?
eine mit dem obigen auszug verträglcihe gewerbliche nutzung wird zb bei nem oldtimerrestaurationsbetrieb auch für ein täglcih genutztes fahrzeug anzunehmen sein, bei nem getränkemarkt hingegen eher weniger...
eine mit dem obigen auszug verträglcihe gewerbliche nutzung wird zb bei nem oldtimerrestaurationsbetrieb auch für ein täglcih genutztes fahrzeug anzunehmen sein, bei nem getränkemarkt hingegen eher weniger...