21.02.2008, 17:06
Zitat:Original von scheuerle
Zitat:Versichern kannst Du ihn natürlich als Oldtimer, da das wiederum sehr viel preiswerter ist als eine LKW-Versicherung. Es bleibt nur das kleine Problem, eine Versicherung zu finden, die Dir für das Auto einen Vertrag anbietet.
tja wie kriegt man das raus ????????
jogi...........
Frag Deinen freundlichen Versicherungsbetreuer.
Zum Thema Oldtimer und gewerbliche Nutzung hab ich was gefunden:
Aus der amtlichen Begründung zu § 21c StVZO:
Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammelstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrtechnischen Kulturguts und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird.
Dazu schreibt die Kommentierung Hentschel, StVR, Rz. 2 zu § 21c StVZO:
Diese Einschränkungen sollen der Abgrenzung zu solchen Fahrzeugen dienen, die zwar "alt" sind, im Übrigen aber im Alltagsverkehr oder gar zu gewerblichen Zwecken benutzt werden (siehe Begründung VBl. 97 536). Fahrzeuge, die nur das Alterskriterium erfüllen, aber hauptsächlich als Verkehrsmittel eingesetzt werden, erfüllen die Voraussetzungen für die Erteilung einer Betriebserlaubnis als Oldtimer nicht; für sie gelten die allgemeinen Bestimmungen.
Quelle: https://www.verkehrsportal.de/board/inde...opic=33361
Demnach würde sich die Zulassung als Oldtimer und die gewerbliche Nutzung ausschliessen.