20.02.2008, 19:08
Zitat:Original von Holli
Zitat:Original von MrGreen
Zitat:Original von Holli
Wenn das Auto als Umzugsgut eingeführt wird, können die US Scheinwerfer so bleiben.
eine der leider sehr häufigen gerüchte im zusammenhang mit import, etc. das ist definitiv nicht der fall! die umrüstung/zulassung von umzugsgut unterscheidet sich in keinem punkt von anderen importen!
Hier liegst du aber falsch. Ich war erst gestern wieder bei der DEKRA wegen dieser Sachen. Der Prüfer sagt: Wenn ich ein Gutachten vorlegen kann, das die Verwendung der US-Scheinwerfer ohne Waschanlage und Leuchtweitenregulierung bescheinigt, bekomme ich die Zulassung. Nach meinen Erkenntnissen gibt es das.
nö. aber du hast auch recht, wenn du es (jetzt auf einmal) so formuliertst. wenn du so ein gutachten vorlegen kannst, bekommst du natürlich die eintragung.
ich hatte lediglich darauf hingewiesen, das es keine unterschiede bei der zulassung in verbindung mit umzugsgut gibt!