13.12.2007, 16:35
Rainer,
du verwirrst mich. Nur zum besseren Verständnis:
Haftpflichtversichert bist du mit deinem Pkw alleine über die Abgabe der Doppelkarte bei der Anmeldung beim Zulassungsamt. Diese Haftpflicht gilt aber nur für Schäden, die du Anderen zufügst. Damit hast du dein Fahrzeug nicht abgesichert.
Mit Antragstellung zur Kfz-Versicherung (hier spielt dann auch die SF-Klasse eine gewaltige preisliche Rolle) kannst du dein Fahrzeug dann entweder nur Teil- oder auch Vollkasko versichern - hier nochmal wahlweise mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen. Damit hast du dann Schäden, an deinem eigenen Fahrzeug, die du selbst verschuldest, versichert.
Nun stellt sich also nicht die Frage, ob oder wie lange man nur haftpflichtversichert ist oder doch lieber vollkasko. Sondern es ist so, daß du die Haftpflicht (sagt ja schon das Wort) auf jeden Fall im Versicherungsschutz enthalten hast (um gegen Schäden, die du anderen zufügst abgesichert zu sein) und du dich zwischen Teil- und Vollkasko entscheiden mußt bzw. beides mit entsprechender Selbstbeteiligung wählst, um dein eigenes Fahrzeug abzusichern.
Und diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, weil sie - wie schon erwähnt - von mehreren Faktoren abhängig ist.
viele Grüße
Anke
du verwirrst mich. Nur zum besseren Verständnis:
Haftpflichtversichert bist du mit deinem Pkw alleine über die Abgabe der Doppelkarte bei der Anmeldung beim Zulassungsamt. Diese Haftpflicht gilt aber nur für Schäden, die du Anderen zufügst. Damit hast du dein Fahrzeug nicht abgesichert.
Mit Antragstellung zur Kfz-Versicherung (hier spielt dann auch die SF-Klasse eine gewaltige preisliche Rolle) kannst du dein Fahrzeug dann entweder nur Teil- oder auch Vollkasko versichern - hier nochmal wahlweise mit unterschiedlichen Selbstbeteiligungen. Damit hast du dann Schäden, an deinem eigenen Fahrzeug, die du selbst verschuldest, versichert.
Nun stellt sich also nicht die Frage, ob oder wie lange man nur haftpflichtversichert ist oder doch lieber vollkasko. Sondern es ist so, daß du die Haftpflicht (sagt ja schon das Wort) auf jeden Fall im Versicherungsschutz enthalten hast (um gegen Schäden, die du anderen zufügst abgesichert zu sein) und du dich zwischen Teil- und Vollkasko entscheiden mußt bzw. beides mit entsprechender Selbstbeteiligung wählst, um dein eigenes Fahrzeug abzusichern.
Und diese Frage ist pauschal nicht zu beantworten, weil sie - wie schon erwähnt - von mehreren Faktoren abhängig ist.
viele Grüße
Anke
In memory of Fischi55 und MadTom 10.2008