09.12.2007, 19:34
Hallo Ulf,
Du musst zwei Hürden nehmen. Damit Du an die Eintragung kommst, muss
1. der TÜV in sein Gutachten reinschreiben, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei und
2. die Zulassungsstelle oder das RP diese dann auch erteilen.
Wenn eine der beiden Institutionen sich querlegt, ist es Essig mit der Eintragung.
Gruß
JR
Du musst zwei Hürden nehmen. Damit Du an die Eintragung kommst, muss
1. der TÜV in sein Gutachten reinschreiben, dass eine Ausnahmegenehmigung erforderlich sei und
2. die Zulassungsstelle oder das RP diese dann auch erteilen.
Wenn eine der beiden Institutionen sich querlegt, ist es Essig mit der Eintragung.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!