06.12.2007, 18:51
Hallo,
Das stimmt so nicht.Meine 89er wurde 92 rübergeholt und hat rote Blinker eingetragen bekommen - und alles andere auch,völlig ohne Probleme.
Gruß
Helmut
Zitat:Nein, du hast Bestandsschutz. Die Vorschrift besagt, dass, wenn du heute einen PKW aus Amiland holst und dieser hat eine EZ nach 1970, dann muss grundsätzlich umgerüstet werden, rote Blinker werden nicht mehr eingetragen; bei einem PKW vor EZ 1970 geht das dann aber noch.
Das stimmt so nicht.Meine 89er wurde 92 rübergeholt und hat rote Blinker eingetragen bekommen - und alles andere auch,völlig ohne Probleme.
Gruß
Helmut
Mit corvettefreundlichen Grüßen
HK-Vette ( Helmut )
HK-Vette ( Helmut )