06.12.2007, 12:43
Nein, du hast Bestandsschutz. Die Vorschrift besagt, dass, wenn du heute einen PKW aus Amiland holst und dieser hat eine EZ nach 1970, dann muss grundsätzlich umgerüstet werden, rote Blinker werden nicht mehr eingetragen; bei einem PKW vor EZ 1970 geht das dann aber noch.
Gruß, Midnight-Cruiser