06.12.2007, 11:25
Die Gesetze geben als Baujahresgrenze für rote Blinker hinten das Zulassungsjahr 1970 an, nicht 1991.
Bis vor ein bis zwei Jahren wurden rote Blinker von vielen Prüfstellen toleriert (und auch eingetragen). Seit einem Rundschreiben von oberster Stelle mit offenen Androhungen an die Prüfer ist es damit vorbei.
Es gibt noch einige Prüfer, die bei der Hauptuntersuchung beide Augen zudrücken und trotz roter Blinker mit dem Vermerk "geringe Mängel" durchwinken, eingetragen in die Papiere wird das aber nicht mehr.
Bis vor ein bis zwei Jahren wurden rote Blinker von vielen Prüfstellen toleriert (und auch eingetragen). Seit einem Rundschreiben von oberster Stelle mit offenen Androhungen an die Prüfer ist es damit vorbei.
Es gibt noch einige Prüfer, die bei der Hauptuntersuchung beide Augen zudrücken und trotz roter Blinker mit dem Vermerk "geringe Mängel" durchwinken, eingetragen in die Papiere wird das aber nicht mehr.