06.12.2007, 01:35
Kein Grund. Blinker kann in die Rückfahrscheinwerfer gelegt werden, für NSL und Rückfahrscheinwerfer gibt es mehr oder weniger elegante Lösungen.
Wobei es wohl einieg Mustang geschafft haben rot zu blinken. Ob das allerings eingetragen ist weiß ich nicht.
Bei den C4-en ist dagegen das Problem (mal als Beispiel), das es keine andersfarbigen Rückleuchten gibt (vergriffen) und die Rückfahrscheinwerfer aufgrund der Position nicht mißbraucht werden können. Man muss dem TÜV ja nicht erzählen, daß es 93 oder 94 mal Ausführungen mit in den Heckbumper (in die "Trennlinie" bzw. knapp darüber) integrierten länglichen Blinkern gab.
Frank
Wobei es wohl einieg Mustang geschafft haben rot zu blinken. Ob das allerings eingetragen ist weiß ich nicht.
Bei den C4-en ist dagegen das Problem (mal als Beispiel), das es keine andersfarbigen Rückleuchten gibt (vergriffen) und die Rückfahrscheinwerfer aufgrund der Position nicht mißbraucht werden können. Man muss dem TÜV ja nicht erzählen, daß es 93 oder 94 mal Ausführungen mit in den Heckbumper (in die "Trennlinie" bzw. knapp darüber) integrierten länglichen Blinkern gab.
Frank