09.11.2007, 18:13
Zitat:Original von x4-man
Hallo Leute, ich habe bisher noch nichts bezahlt, wenn mir aber jemand eine Uhrzeit als Frist setzt um den Kaufpreis zu bezahlen, ohne dass ich das Auto selbst gesehen habe, sich nicht an Absprachen hält und das Auto mit 1+ bewertet, dann muss ich das Recht haben nachzufragen.
Da stimme ich dir völlig zu. Grundsätzlich muß man sich Fragen gefallen lassen, wenn man für eine Ware zu diesem Preis einen Käufer sucht.
Wie ich schon schrieb, bin ich richtig gut darin "Löcher in den Bauch zu fragen" . Das fand der Beauftragte auch nicht klasse. Ist aber sein Problem, damit muß er leben.
Ich vermute, daß dieser Beauftragte es schwer hat, zwischen Käufer und Verkäufer zu fungieren und es gleichzeitig beiden Recht zu machen, ohne selbst ein Interesse an diesem Geschäft zu haben. Er wird auch nur auf Anweisung handeln. Deshalb wäre es wirklich sinnvoll, wenn der Besitzer sich mal ne Stunde Zeit für ein Verkaufsgespräch nehmen würde.
meint Anke
In memory of Fischi55 und MadTom 10.2008