16.10.2007, 20:17
Oldtimer werden von Fahrverboten ausgenommen
Ein Bundestagsbeschluss vom 11. Oktober sorgte noch einmal für Verunsicherung in der Oldtimer-Szene: Der Bundestag lehnte es erneut ab, Oldtimer generell von möglichen Fahrverboten in Umweltzonen auszunehmen. Der neuerliche Beschluß geht dabei auf einen alten Antrag der FDP zurück, die bereits seit Jahresbeginn für Oldtimer-Ausnahmen plädiert. Als Antrag einer Oppositionspartei hatte er im Plenum erneut keine Chance auf Durchsetzbarkeit.
Doch die politische Welt hat sich in den letzten Wochen schneller gedreht als die langsam mahlenden Mühlsteine der Abstimmungsprozesse im Bundestag: Am 21. September hatte die Vertretung der Länder, der Bundesrat, bereits beschlossen, den Plänen der Bundesregierung zur Einführung von Umweltzonen und den damit verbundenen Fahrverboten nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer von Fahrverboten ausgenommen werden.
Die Einspruchsfrist der Bundesregierung lief am 15. Oktober ab, ohne dass ein Einspruich des Bundesministers für Umwelt, Sigmar Gabriel, bekannt wurde. Aus gut unterrichteten Quellen verlautet, dass damit die Fahrzeug-Kennzeichnungsverordnung so übernommen wurde, wie der Bundestag es fordert. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer bedeutet dies, dass sie von Fahrverboten definitiv ausgenommen werden. Auf welcher Rechtsgrundlage es im nächsten Jahr zu möglichen Fahrverboten für Autos der Schadstoffklasse Euro 1 oder schlechter kommen könnte, ist noch nicht klar.
Quelle :
Motor Klassik (aktuelle)
Ein Bundestagsbeschluss vom 11. Oktober sorgte noch einmal für Verunsicherung in der Oldtimer-Szene: Der Bundestag lehnte es erneut ab, Oldtimer generell von möglichen Fahrverboten in Umweltzonen auszunehmen. Der neuerliche Beschluß geht dabei auf einen alten Antrag der FDP zurück, die bereits seit Jahresbeginn für Oldtimer-Ausnahmen plädiert. Als Antrag einer Oppositionspartei hatte er im Plenum erneut keine Chance auf Durchsetzbarkeit.
Doch die politische Welt hat sich in den letzten Wochen schneller gedreht als die langsam mahlenden Mühlsteine der Abstimmungsprozesse im Bundestag: Am 21. September hatte die Vertretung der Länder, der Bundesrat, bereits beschlossen, den Plänen der Bundesregierung zur Einführung von Umweltzonen und den damit verbundenen Fahrverboten nur unter der Bedingung zuzustimmen, dass Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer von Fahrverboten ausgenommen werden.
Die Einspruchsfrist der Bundesregierung lief am 15. Oktober ab, ohne dass ein Einspruich des Bundesministers für Umwelt, Sigmar Gabriel, bekannt wurde. Aus gut unterrichteten Quellen verlautet, dass damit die Fahrzeug-Kennzeichnungsverordnung so übernommen wurde, wie der Bundestag es fordert. Für Oldtimer mit H-Kennzeichen oder roter 07-Nummer bedeutet dies, dass sie von Fahrverboten definitiv ausgenommen werden. Auf welcher Rechtsgrundlage es im nächsten Jahr zu möglichen Fahrverboten für Autos der Schadstoffklasse Euro 1 oder schlechter kommen könnte, ist noch nicht klar.
Quelle :
Motor Klassik (aktuelle)