15.10.2007, 21:00
Wichtig ist nur, dass das alles keine Liebhaberei ist. Du musst also eine klare Gewinnerzielungsabsicht nachweisen...
eben: wenn der nette Herr beim Finanzamt nämlcih nach Jahren (5) feststellt, das keine Gewinnerzielngsabsicht vorlag, wird alles zurück gerechnet und Du musst die erhaltenen Steuerreduktionen zurück zahlen.
Gruß und viel Erfolg
eben: wenn der nette Herr beim Finanzamt nämlcih nach Jahren (5) feststellt, das keine Gewinnerzielngsabsicht vorlag, wird alles zurück gerechnet und Du musst die erhaltenen Steuerreduktionen zurück zahlen.
Gruß und viel Erfolg
ehemalige und aktuelle Corvetten