15.10.2007, 19:10
Hallo Gert,
wie es zulassungstechnisch aussieht kann ich Dir nicht sagen. Da müsstest Du mal die Zulassungsstelle fragen, ob man auf einen nebenberuflichen Gewerbeschein auch ein Kfz anmelden kann.
Von der steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen sehe ich da eigentlich keine Probleme. Auch bei einem Nebenerwerb kannst Du alle betrieblichen Aufwendungen die zum Erzielen von Gewinn entstehen gegen selbigen laufen lassen. Und wenn es das Gewerbe erfordert, dass Du zu Kunden oder Lieferanten fährst, dann kannst Du auch Aufwendungen für die Fahrzeugnutzung ansetzten.
Allerdings kannst Du bei einem Nebengewerbe nur die Kosten je gefahrenen KM absetzen. Die 1%-Regelung kann nur gewählt werden, wenn das Kfz zu min. 50% gewerblich genutzt wird und das nehmen die Finanzministergehilfen Dir bei einem Nebengewerbe sicherlich nicht ab.
Also: Fahrtenbuch führen und alle Belege sammeln und am Jahresende die tatsächlichen Kosten je KM ansetzen. AfA könnte u.U. auch klappen (einfach Probieren!), also dann sechs Jahre lang 1/6 der Anschaffungskosten pro Jahr zu den Kosten addieren. Bei Leasing werden stattdessen die Leasingraten zu den Kosten addiert.
Wichtig ist nur, dass das alles keine Liebhaberei ist. Du musst also eine klare Gewinnerzielungsabsicht nachweisen...
Viel Erfolg
Frank
wie es zulassungstechnisch aussieht kann ich Dir nicht sagen. Da müsstest Du mal die Zulassungsstelle fragen, ob man auf einen nebenberuflichen Gewerbeschein auch ein Kfz anmelden kann.
Von der steuerlichen Absetzbarkeit der Aufwendungen sehe ich da eigentlich keine Probleme. Auch bei einem Nebenerwerb kannst Du alle betrieblichen Aufwendungen die zum Erzielen von Gewinn entstehen gegen selbigen laufen lassen. Und wenn es das Gewerbe erfordert, dass Du zu Kunden oder Lieferanten fährst, dann kannst Du auch Aufwendungen für die Fahrzeugnutzung ansetzten.
Allerdings kannst Du bei einem Nebengewerbe nur die Kosten je gefahrenen KM absetzen. Die 1%-Regelung kann nur gewählt werden, wenn das Kfz zu min. 50% gewerblich genutzt wird und das nehmen die Finanzministergehilfen Dir bei einem Nebengewerbe sicherlich nicht ab.
Also: Fahrtenbuch führen und alle Belege sammeln und am Jahresende die tatsächlichen Kosten je KM ansetzen. AfA könnte u.U. auch klappen (einfach Probieren!), also dann sechs Jahre lang 1/6 der Anschaffungskosten pro Jahr zu den Kosten addieren. Bei Leasing werden stattdessen die Leasingraten zu den Kosten addiert.
Wichtig ist nur, dass das alles keine Liebhaberei ist. Du musst also eine klare Gewinnerzielungsabsicht nachweisen...
Viel Erfolg
Frank