05.10.2007, 13:36
Zitat:Ich persöhnlich glaube nicht, das der Verkäufer mich betrogen hat. In der Anzeige im Internet stand nichts von Getriebeschaden und er hätte ja auch damit rechnen können, das jemand aus deutschland sich den Wagen anschaut und probefährt.Ohne Dir zu Nahe treten zu wollen: E Bay & Co. leben davon, daß die Verkäufer einen gutglübigen Kaufer finden. Die Aussagen in den Anzeigen haben nicht immer viel mit dem eingestellten Artikel zu tun. Viele Käufer scheuen einfach die Kosten und Mühen um gegen den Verkäufer anzugehen - darauf spekulieren einige.
Klar kann man argumentieren, daß bei einem 22 Jahre alten Auto auch mal was defekt gehen kann. Bei den von Dir beschriebenen Symptomen würde ich aber mal sagen, das hätte dem Verkäufer auffallen müssen wenn er mit dem Wagen noch gefahren ist. Der Wagen wurde ja vermutlich als Privatkauf ohne Garantie angeboten. Wie da ein gericht entscheiden würde bzw. ob es dem Verkäufer Betrugsabsichten unterstellen würde ist schwer vorhersehbar.
Wenn Du den Wagen behalten willst, solltest Du versuchen, eine Minderung des Kaufpreises bzw. eine anteilige Kostenübernahme an der Reparatur zu erhalten.
Wenn es möglich ist, trenne dich lieber von dem Wagen. Ansonsten wirst Du, je mehr Mängel noch auftreten und je mehr Geld du darin versenkst, umso weniger Freude an Ihr haben. Irgendwann bist Du so stinkig, daß Du sie eh wieder abgeben willst. Und dann besteht die gefahr, daß Du sagst: Corvette - nie wieder. muss es so weit kommen??
Ich konnte meinen ersten Versuch damals zurückgeben. Ich hatte eigentlich eine 87-er gekauft, es stellte sich aber heraus, daß ich eine 85-er mit Motor- und Unfallschaden erhalten hatte. Zum Glück stand im kaufvertrag BJ 87. Laut meinem Anwalt hätte das Urteil aber auch anders ausgehen können.
Frank