06.08.2007, 12:40
Aktueller Stand:
Das Landgericht Giessen hat in dem selbständigen Beweisverfahren nunmehre einen Beweisbeschluss zu den Verdeckproblemen erlassen und die Handwerkskammer zur Bekanntgabe eines Sachverständigen aufgefordert. Nach Einzahlung des Vorschusses wird die Akte dann an den Sachverständigen übersandt.
Gruß Edgar
Das Landgericht Giessen hat in dem selbständigen Beweisverfahren nunmehre einen Beweisbeschluss zu den Verdeckproblemen erlassen und die Handwerkskammer zur Bekanntgabe eines Sachverständigen aufgefordert. Nach Einzahlung des Vorschusses wird die Akte dann an den Sachverständigen übersandt.
Gruß Edgar