03.08.2007, 16:04
Also bei mir steht im Tüv-Gutachten:
§60 Kennzeichengröße durch Fahrzeugform vuh auf 255x130mm begrenzt. Anbau größerer Kennzeichen würde zu scharfkantigen Stellen führen. Verletzungsgefahr!
Gruß
M.Z.
§60 Kennzeichengröße durch Fahrzeugform vuh auf 255x130mm begrenzt. Anbau größerer Kennzeichen würde zu scharfkantigen Stellen führen. Verletzungsgefahr!
Gruß
M.Z.