21.07.2007, 09:52
Hallo Edgar,
also was die Gewährleistung angeht, so ist für euch als Kunden der Händler Ansprechpartner.
Es ist klar, dass am Ende der Hersteller die Kosten dafür trägt, jedoch könnt Ihr euch als Kunde nur an euren Vertragspartner wenden und dies ist der Händler. Der Händler nimmt im Rahmen des Gewährleistungsrecht den Vorrangehenden in der Vertragskette mit in die Haftung und so zahlt der Hersteller die Kosten dann auch. Dies ist aber für den Endkunde im Grunde genommen egal. Er geht zu seinem Händler, lässt seine Arbeiten im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung ausführen und muss nichts zahlen.
Hier mal kurz die EU-Richtline mit dem entsprechendem Auszug:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung - > hier ist auch die entsprechende Verlinkung zur EU-Richtline 1999/44/EG, aus welcher ich zitiere.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Artikel 4
Rückgriffsrechte
Haftet der Letztverkäufer dem Verbraucher aufgrund einer Vertragswidrigkeit infolge eines Handelns oder Unterlassens des Herstellers, eines früheren Verkäufers innerhalb derselben Vertragskette oder einer anderen Zwischenperson, so kann der Letztverkäufer den oder die Haftenden innerhalb der Vertragskette in Regreß nehmen. Das innerstaatliche Recht bestimmt den oder die Haftenden, den oder die der Letztverkäufer in Regreß nehmen kann, sowie das entsprechende Vorgehen und die Modalitäten.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich hoffe nun ist alles geklärt.
Gruß
Harry
also was die Gewährleistung angeht, so ist für euch als Kunden der Händler Ansprechpartner.
Es ist klar, dass am Ende der Hersteller die Kosten dafür trägt, jedoch könnt Ihr euch als Kunde nur an euren Vertragspartner wenden und dies ist der Händler. Der Händler nimmt im Rahmen des Gewährleistungsrecht den Vorrangehenden in der Vertragskette mit in die Haftung und so zahlt der Hersteller die Kosten dann auch. Dies ist aber für den Endkunde im Grunde genommen egal. Er geht zu seinem Händler, lässt seine Arbeiten im Rahmen der Garantie oder Gewährleistung ausführen und muss nichts zahlen.
Hier mal kurz die EU-Richtline mit dem entsprechendem Auszug:
https://de.wikipedia.org/wiki/Gew%C3%A4hrleistung - > hier ist auch die entsprechende Verlinkung zur EU-Richtline 1999/44/EG, aus welcher ich zitiere.
------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Artikel 4
Rückgriffsrechte
Haftet der Letztverkäufer dem Verbraucher aufgrund einer Vertragswidrigkeit infolge eines Handelns oder Unterlassens des Herstellers, eines früheren Verkäufers innerhalb derselben Vertragskette oder einer anderen Zwischenperson, so kann der Letztverkäufer den oder die Haftenden innerhalb der Vertragskette in Regreß nehmen. Das innerstaatliche Recht bestimmt den oder die Haftenden, den oder die der Letztverkäufer in Regreß nehmen kann, sowie das entsprechende Vorgehen und die Modalitäten.
-------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Ich hoffe nun ist alles geklärt.
Gruß
Harry