19.07.2007, 17:02
Hallo Anton,
es ist genauso wie Harry gesagt hat.Im übrigen sind Garantieansprüche,Schadensersatz-
forderungen und irgendwelche andere Forderungen immer gegen deinen Händler zu stellen,nicht gegen den Hersteller.
Die STVO sagt aus,daß der jeweilige Halter,aber auch der Fahrer,für den Strassenverkehrs-
technischen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist.Folgst Du einem Rückruf eines
Herstellers oder Händlers nicht,dann fähst Du mit einem Fahrzeug rum,das technisch ver-
kehrsunsicher ist,und schon desshalb sitzt Du in der Tinte.Wenn,wie in diesem Falle,das
Dach wegfliegen könnte,dann stellt dies eine grosse Gefährdung anderer Verkehrsteil-
nehmer dar,was grob fahrlässig ist,weil Du es ja weisst.
nach einem Sicherheitsrelevanten Rückruf darfst Du eigentlich nur noch die Werkstatt
ansteuern.Handelt es sich um fahrtechnische Mängel,geht selbst das nicht mehr,das
Auto muss abgeschleppt werden.
Es grüsst Dich
RainerR
es ist genauso wie Harry gesagt hat.Im übrigen sind Garantieansprüche,Schadensersatz-
forderungen und irgendwelche andere Forderungen immer gegen deinen Händler zu stellen,nicht gegen den Hersteller.
Die STVO sagt aus,daß der jeweilige Halter,aber auch der Fahrer,für den Strassenverkehrs-
technischen Zustand des Fahrzeuges verantwortlich ist.Folgst Du einem Rückruf eines
Herstellers oder Händlers nicht,dann fähst Du mit einem Fahrzeug rum,das technisch ver-
kehrsunsicher ist,und schon desshalb sitzt Du in der Tinte.Wenn,wie in diesem Falle,das
Dach wegfliegen könnte,dann stellt dies eine grosse Gefährdung anderer Verkehrsteil-
nehmer dar,was grob fahrlässig ist,weil Du es ja weisst.
nach einem Sicherheitsrelevanten Rückruf darfst Du eigentlich nur noch die Werkstatt
ansteuern.Handelt es sich um fahrtechnische Mängel,geht selbst das nicht mehr,das
Auto muss abgeschleppt werden.
Es grüsst Dich
RainerR
RaRo