19.07.2007, 14:24
Hallo Reiner,
auf Grund Deiner Tätigkeit scheinst Du tatsächlich Ahnung von der Materie zu haben, deshalb hier noch eine Frage.
Wer haftet denn bei folgendem Beispiel:
GM informiert den Fahrzeughalter, dieser eilte weisungsgemäß zu seiner Werkstatt. Diese klebt auf Anweisung von GM das Dach und schickt den Halter samt Fahrzeug wieder auf die Reise.
Etwas später fliegt das Dach trotz des neuen Klebestoffs in die Lüfte. Was nun?
Als Halter bin ich in so einem Fall doch aus dem Schneider. Haftet nun der Händler oder GM?
Viele Grüße Anton
auf Grund Deiner Tätigkeit scheinst Du tatsächlich Ahnung von der Materie zu haben, deshalb hier noch eine Frage.
Wer haftet denn bei folgendem Beispiel:
GM informiert den Fahrzeughalter, dieser eilte weisungsgemäß zu seiner Werkstatt. Diese klebt auf Anweisung von GM das Dach und schickt den Halter samt Fahrzeug wieder auf die Reise.
Etwas später fliegt das Dach trotz des neuen Klebestoffs in die Lüfte. Was nun?
Als Halter bin ich in so einem Fall doch aus dem Schneider. Haftet nun der Händler oder GM?
Viele Grüße Anton