19.07.2007, 13:28
Auch Nichtjuristen sollten schon wissen, daß in öffentlich einzusehenden Foren wie diesem hier Wortgebilde wie " Betrug, wissentlicher Verkauf verkehrsgefährdender Fahrzeuge" von mißliebigen Mitlesern ( z.B. Kfz-Importeuren?) dahingehend gedeutet werden könnten:
Üble Nachrede
Kreditschädigung
Da "in der Öffentlichkeit" geäußert: jeweils bis zu 1 Jahr Freiheitsentzug.......
"Erst wenn es wirklich zu einer garantierten Beseitigung des Fehlers kommt, muss ich die betreffende Werkstatt aufsuchen"...... der war nicht schlecht und garantiert immerhin dafür, daß sich der Verhandlungssaal jedes x-beliebigen Gerichts in ein wieherndes Tollhaus verwandelt.
Nutzt dem betroffenen Unfallopfer jedoch herzlich wenig.
Üble Nachrede
Kreditschädigung
Da "in der Öffentlichkeit" geäußert: jeweils bis zu 1 Jahr Freiheitsentzug.......
"Erst wenn es wirklich zu einer garantierten Beseitigung des Fehlers kommt, muss ich die betreffende Werkstatt aufsuchen"...... der war nicht schlecht und garantiert immerhin dafür, daß sich der Verhandlungssaal jedes x-beliebigen Gerichts in ein wieherndes Tollhaus verwandelt.
Nutzt dem betroffenen Unfallopfer jedoch herzlich wenig.