19.07.2007, 09:53
Hallo Günter,
Deine Frage betreffs der Haftung sehe ich etwas anders, aber ich bin kein Jurist, also kann ich mich natürlich auch täuschen.
Entsprechend meiner Informationen wurden die Fahrzeuge "mit den Problemdächern" verkauft, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Fehler GM und dem Importeur bereits bekannt waren.
Nennt man so etwas Betrug oder gibt es da noch eine andere Bezeichnung?
Wenn also GM und der Importeur bewusst verkehrsgefährdende Fahrzeuge verkaufen und dabei Schäden unbekannter Größe billigend in Kauf nehmen, haften sie auch dafür. (Das ist zumindest meine persönliche Rechtsauffassung).
Die hier immer wieder gebetsmühlenartige Wiederholung, der Halter soll die Werkstatt aufsuchen greift nach meiner Auffassung nur dann, wenn dabei der Schaden auch wirklich behoben wird.
Wie aber etliche Forumsmitglieder berichtet haben, wurde in vielen Fällen erst mal geklebt, obwohl danach der Fehler eben nicht behoben war - die Dächer flogen trotzdem ab. Also darf man die Schlußfolgerung ziehen, diese Maßnahme hat die gleiche Wirkung wie ein "Tanz ums Lagerfeuer und dem Anruf nach dem großen Manitu" oder dem " 3 mal mit einem Voodoo Püppchen ums Auto laufen". Der Halter einer Corvette C6, der den Kopf nicht nur zum Haareschneiden auf dem Hals trägt, muss so einem Aufruf wirklich nicht Folge leisten.
Denn hier noch einmal: BEI DEM WERKSTATTBESUCH WÄRE DER SCHADEN JA GANZ OFFENSICHTLICH NICHT BEHOBEN WORDEN!
Erst wenn es wirklich zu einer garantierten Beseitigung des Fehlers kommt, muss ich die betreffende Werkstatt aufsuchen.
Grüße Anton
Deine Frage betreffs der Haftung sehe ich etwas anders, aber ich bin kein Jurist, also kann ich mich natürlich auch täuschen.
Entsprechend meiner Informationen wurden die Fahrzeuge "mit den Problemdächern" verkauft, obwohl zu diesem Zeitpunkt der Fehler GM und dem Importeur bereits bekannt waren.
Nennt man so etwas Betrug oder gibt es da noch eine andere Bezeichnung?
Wenn also GM und der Importeur bewusst verkehrsgefährdende Fahrzeuge verkaufen und dabei Schäden unbekannter Größe billigend in Kauf nehmen, haften sie auch dafür. (Das ist zumindest meine persönliche Rechtsauffassung).
Die hier immer wieder gebetsmühlenartige Wiederholung, der Halter soll die Werkstatt aufsuchen greift nach meiner Auffassung nur dann, wenn dabei der Schaden auch wirklich behoben wird.
Wie aber etliche Forumsmitglieder berichtet haben, wurde in vielen Fällen erst mal geklebt, obwohl danach der Fehler eben nicht behoben war - die Dächer flogen trotzdem ab. Also darf man die Schlußfolgerung ziehen, diese Maßnahme hat die gleiche Wirkung wie ein "Tanz ums Lagerfeuer und dem Anruf nach dem großen Manitu" oder dem " 3 mal mit einem Voodoo Püppchen ums Auto laufen". Der Halter einer Corvette C6, der den Kopf nicht nur zum Haareschneiden auf dem Hals trägt, muss so einem Aufruf wirklich nicht Folge leisten.
Denn hier noch einmal: BEI DEM WERKSTATTBESUCH WÄRE DER SCHADEN JA GANZ OFFENSICHTLICH NICHT BEHOBEN WORDEN!
Erst wenn es wirklich zu einer garantierten Beseitigung des Fehlers kommt, muss ich die betreffende Werkstatt aufsuchen.
Grüße Anton