17.07.2007, 11:42
Zitat:Original von Midnight-Cruiser
Zitat:Original von haensed
ich als fahrer kann wohl kaum in die pflicht genommen werden.
Da wäre ich mir nicht so sicher. Es kommt hier auf den Text des Recalls an. Wenn dort so etwas ähnliches drinsteht wie "bewegen Sie Ihr Auto nicht mehr, bis der Recall durchgeführt ist" (ist zum Beispiel bei Recalls von technischen Geräten üblich), und du hast den Recall erhalten, wirst du wohl in (Mit)haftung genommen.
Zitat:habe uebrigends eine mail heute morgen an einen redakteur von der ADAC motorwelt geschrieben - die zeigen bisher kein interesse !!!!
Warum auch ? Der Fall entspricht nicht deren Leserklientel. Vielleicht würde die Einschaltung eines "Skandal"reporters (RTL-, SAT1-Reportage) eher etwas bewirken.
der punkt ist der, ich habe kein einziges schreiben erhalten! diese dinger kommen normalerweise per einschreiben, hatte bei meiner C5 eins wegen dem lenkradschloss.
der zweite recall haette schon 3 mal angemahnt werden muessen, so GM am telefon.
uerbigends hat der ADAC sich heute dann doch noch gemeldet, gehe davon aus das sie sich zu dem thema jetzt hier im forum mal schlau machen.