10.07.2007, 10:57
Zitat:die Zulassung ist leider Ländersache, somit wird es diese an Willkür grenzenden Unterschiede in der Auslegung der Vorschriften weiterhin geben - da hilft nur ein Zweitwohnsitz in Köln (kenne keine lockerere Zulassungstelle)Scheinbar ein endloses Thema, welches schon dutzendfach besprochen wurde.
Da hänge ich mich nur noch rein, um Fehlinfos zu korrigieren.
Die Zulassung ist nicht Ländersache, sondern liegt einzig und allein in der Entscheidung der Städte bzw. Landkreise.
Ein Zweitwohnsitz in Köln hilft seit dem 01.03.07 auch nicht mehr, da das Fahrzeug des Zweitwohnsitzes nun ein Kennzeichen des Erstwohnsitzes bekommt. Egal, ob es am ersten oder zweiten Wohnsitz bewegt bzw. abgestellt wird.
Köln ist btw auch nicht so ganz einfach und tolerant. Das sind sie nur, wenn persönlich bekannt. Ansonsten kann das auch dort zu "Inquisitionsgesprächen" führen.