09.07.2007, 22:46
Hallo Stingray77,
herzlichen Glückwunsch zum H und zum kleinen Kennzeichen!!
@ Frank
Ich habe die roten Blinker usw. eingetragen, aber mit dem Zusatz ".... Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO erforderlich" - die Ausnahmegenehmigung vom Landrat des Kreises Stormarn zu bekommen war kein Problem, aber kleine Kennzeichen waren schier unmöglich, obwohl diese auch mit der Größe 300x150 vorn und hinten eingetragen sind!!!
mit cw-Wert erhöhenden Kennzeichen rumfahrenden Grüßen
Gunnar
PS: die Zulassung ist leider Ländersache, somit wird es diese an Willkür grenzenden Unterschiede in der Auslegung der Vorschriften weiterhin geben - da hilft nur ein Zweitwohnsitz in Köln (kenne keine lockerere Zulassungstelle)
herzlichen Glückwunsch zum H und zum kleinen Kennzeichen!!
@ Frank
Ich habe die roten Blinker usw. eingetragen, aber mit dem Zusatz ".... Ausnahmegenehmigung gemäß § 70 StVZO erforderlich" - die Ausnahmegenehmigung vom Landrat des Kreises Stormarn zu bekommen war kein Problem, aber kleine Kennzeichen waren schier unmöglich, obwohl diese auch mit der Größe 300x150 vorn und hinten eingetragen sind!!!
mit cw-Wert erhöhenden Kennzeichen rumfahrenden Grüßen
Gunnar
PS: die Zulassung ist leider Ländersache, somit wird es diese an Willkür grenzenden Unterschiede in der Auslegung der Vorschriften weiterhin geben - da hilft nur ein Zweitwohnsitz in Köln (kenne keine lockerere Zulassungstelle)
Es bringt nichts, mehr Gas zu geben, wenn man in die falsche Richtung fährt.