09.07.2007, 19:26
Üblicherweise ist es das Datum, welches du nachweisen kannst. Im Falle der Erstzulassung geht das noch am einfachsten. Ansonsten gilt es halt, den Import oder ähnliches nachzuweisen. Wie bereits oben schon geschrieben, legt den schwammigen Gesetzestext jede Zulassungsstelle nach eigenem Gusto aus. Kann sie auch. Wem das nicht passt, der kann ja klagen Da nutzt eine andere Auslegung (und sei sie noch so sinnig) im Moment der Zulassung erstmal gar nichts.
Gruß
Uli
Gruß
Uli
Es wird Wagen geben, die von keinem Tier gezogen werden und mit unglaublicher Gewalt daherfahren. Leonardo da Vinci (1452-1519)