05.06.2007, 08:34
Zitat:Original von Jochen
Zitat:ein vom Gericht bestimmter Sachverständiger begutachtet ob ein Mangel vorliegt,
Oohh wehh... da bekomm ich irgendwie Brechreiz...
Ist nichts gegen Dich Edgar, aber mit diesen Herrn Gutachtern hab ich ja keine so guten Erfahrungen gemacht.
Wünsche Dir viel Glück. Schade nur das wohl dann jeder Einzellfall entsprechend untersucht werden muss, was den lieben Gutachtern die Taschen wieder voller Geld bringen wird, und am ende auch wieder keine einheitliche Lösung gefunden wird... Alles hängt ab von den gottgleichen a.a.S.
Grüße
Jochen
Hallo Jochen,
verstehe Dein Problem nach der Waschanlage, aber hier dürfte der Mangel evident sein, die Frage ist hier eher der Umfang der Einschränkung der Gebrauchstauglichkeit.
Hier haben mir mehrere Spezialisten auf dem Gebiet der Verdeckkonstruktion bestätigt, daß die Konstruktion, bei der das Verdeck hochgeht, nicht Stand der technik ist. Viele Fahrzeuge die 300 km/h fahren, haben Verdecke die sich nicht heben.
Um es aber nochmals deutlich zu machen, das ist nicht mein Verfahren, sondern wird für einen Mandanten geführt.
Gruß Edgar