04.06.2007, 22:19
ein vom Gericht bestimmter Sachverständiger begutachtet ob ein Mangel vorliegt, ob er die Gebraiuchstauglichkeit wesentlich einschränkt, stellt die Ursache fest, ob er beseitigt werden kann, was das kostet, oder wenn er nicht zu beseitigen ist, wie der Minderungsbetrag ausfällt.
Natürlich nur für das betroffene Auto.
Natürlich nur für das betroffene Auto.