14.05.2007, 18:25
Zitat:Original von Vette58
Alles weitere sollte über Ausnahmegenehmigungen gehen:
-rote Blinker hinten
-kleines Kennzeichen
Bis 1.1.1970 waren rote Blinker auch in D zugelassen, somit wird da wohl keine Ausnahmegenehmigung fällig - die müssen nicht mal eingetragen werden.
2012 Cadillac CTS-V Sedan, M6