18.04.2007, 17:43
Lt. Aussage eines Forumsmitgliedes sind rote seitl. Markierungsleuchten nur erlaubt, wenn sie mit dem Rücklicht eine Einheit bilden. Wenn sie seperat sind sind sie verboten.
Ich habe mir nicht den Kopf gemacht zu ergründen, warum im einen Fall erlaubt, im anderen dagegen nicht.
Falls ein polizist fragt kann ja immer noch auf den Volvo verweisen, ich glaube nicht, daß er dann weiter fragt.
Frank
Ich habe mir nicht den Kopf gemacht zu ergründen, warum im einen Fall erlaubt, im anderen dagegen nicht.
Falls ein polizist fragt kann ja immer noch auf den Volvo verweisen, ich glaube nicht, daß er dann weiter fragt.
Frank