06.04.2007, 16:29
Zitat:und bevor jemand ei an mich gerichtetes Schreiben mit der BLÖD Zeitung verlinkt, hat er mich zu fragen
Da du das an dich gerichtete private Schreiben öffentlich gemacht hast, hat er dich nicht mehr um Erlaubnis zu fragen; es kann ja sowieso jeder hier nachlesen. Im übrigen hättest du das an dich gerichtete private Schreiben erst selbst gar nicht veröffentlichen dürfen. Schon mal was vom Postgeheimnis, einem nicht öffentlich gesprochenen Wort bzw. Mail und dem BDSG gehört ?
Es kann nicht sein, dass du ein privates Schreiben an dich veröffentlichst und es damit allgemein zugänglich machst, es aber jemand verbieten willst, auf dieses allgemein zugängliche Schreiben nicht zu verlinken. Diese Logik mag verstehen wer will, ich versteh sie jedenfalls nicht.
Zitat:Ich entschuldige mich für meinen Wortwahl
Akzeptiert, war ja nix Schlimmes oder Beleidigendes
Gruß, Midnight-Cruiser