16.03.2007, 19:51
Es ist lustig, dass Leute gerne mit andern Leuten telefonieren, die wieder Leute kennen, die schon mal Leuten begegnet sind, deren weitläufige Bekannte einen Hund haben, der früher mal einen Hauptsekretär der Zollverwaltung gehörte und dann auf diesem Wege oder so ähnlich rechtsverbindliche Auskunft bekommen (wollen)
Quelle: Zoll
Unbenommen davon bleibt, dass einige Zollmitarbeiter offentsichlich mit der Anwendung dieser Regeln Schwierigkeiten haben, weil sie nicht wissen wie den Transaktionswert ermitteln.
PS: wer lesen konnte, wie FtJ , der wusste das ja auch schon vorher.
Zitat:Die Zollwertermittlung nach dem GATT
Nach dem GATT ist der Zollwert entweder
der Transaktionswert für die eingeführte Ware (Artikel 1 GZK) oder
der Transaktionswert für gleiche Waren (Artikel 2 GZK) oder
der Transaktionswert für gleichartige Waren (Artikel 3 GZK) oder
ein nach bestimmten Kriterien berichtigter Verkaufspreis im Einfuhrland (sog. "Deduktive Methode", Artikel 5 GZK) oder
ein aus den Herstellungskosten errechneter Wert (Artikel 6 GZK) oder
der nach der so genannten Schlussmethode geschätzte Wert (Artikel 7 GZK).
Ausgangspunkt nach dem GZK ist der Preis, zu dem die zu bewertende Ware tatsächlich verkauft wurde, der so genannte Transaktionswert für die eingeführte Ware
Quelle: Zoll
Unbenommen davon bleibt, dass einige Zollmitarbeiter offentsichlich mit der Anwendung dieser Regeln Schwierigkeiten haben, weil sie nicht wissen wie den Transaktionswert ermitteln.
PS: wer lesen konnte, wie FtJ , der wusste das ja auch schon vorher.