16.03.2007, 17:23
Hi,
habe mit diversen Zollämtern telefoniert.
Unisono: Verbindliche telefonische Auskunft nur beim:
HZA Braunschweig
Zentralstelle Zollversand
38350 Helmstedt
Die dort mir erteilte Auskunft war die gleiche, wie bei allen anderen Zollämtern:
Der Warenwert + sämmtlicher Versandaufwand + Nebenkosten werden an der EU-Landesgrenze als Bemessungsgrundlage für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zugrunde gelegt.
In Kurzform:
Kaufpreis + Versandkosten werden zusammen gerechnet und werden als Summer Verzollt.
Und während ich dieses schrieb, wurde ich vom Zoll-Infocenter (http://www.zoll.de) angerufen.
(Von der Realität eingeholt)
Achtung:
Es gibt eine Ausnahme, welche die Meisten nicht wissen/kennen:
Privat-Bestellung + Porto ist nicht in der Zollinhaltserklärung aufgeführt + Versand erfolgt exclusiv mit der regulären Post (bei uns DHL), wird das Porto nicht mitberechnet !!!
Diese 3 Konstellationen müssen stimmen , dann kein Zoll + Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten (Porto) !!!!
Im Amstdeutsch:
Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern nicht im Feld Zollwert/value der Zollinhaltserklärung angemeldet - nicht hinzuzurechnen.
Auch zu lesen auf
https://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0...index.html
im unterem Abschnitt.
Ich hoffe, jetzt ist den Meisten hier geholfen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
habe mit diversen Zollämtern telefoniert.
Unisono: Verbindliche telefonische Auskunft nur beim:
HZA Braunschweig
Zentralstelle Zollversand
38350 Helmstedt
Die dort mir erteilte Auskunft war die gleiche, wie bei allen anderen Zollämtern:
Der Warenwert + sämmtlicher Versandaufwand + Nebenkosten werden an der EU-Landesgrenze als Bemessungsgrundlage für Zoll und Einfuhrumsatzsteuer zugrunde gelegt.
In Kurzform:
Kaufpreis + Versandkosten werden zusammen gerechnet und werden als Summer Verzollt.
Und während ich dieses schrieb, wurde ich vom Zoll-Infocenter (http://www.zoll.de) angerufen.
(Von der Realität eingeholt)
Achtung:
Es gibt eine Ausnahme, welche die Meisten nicht wissen/kennen:
Privat-Bestellung + Porto ist nicht in der Zollinhaltserklärung aufgeführt + Versand erfolgt exclusiv mit der regulären Post (bei uns DHL), wird das Porto nicht mitberechnet !!!
Diese 3 Konstellationen müssen stimmen , dann kein Zoll + Einfuhrumsatzsteuer auf Versandkosten (Porto) !!!!
Im Amstdeutsch:
Liegen der Einfuhr keine kommerziellen Erwägungen zugrunde, sind die Postgebühren - sofern nicht im Feld Zollwert/value der Zollinhaltserklärung angemeldet - nicht hinzuzurechnen.
Auch zu lesen auf
https://www.zoll.de/c0_reise_und_post/b0...index.html
im unterem Abschnitt.
Ich hoffe, jetzt ist den Meisten hier geholfen.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI