15.03.2007, 17:02
@ Frank the Judge:
Du hast recht.
Ich habe eben mit dem Hauptzollamt Bremen telefoniert.
Genannt habe ich 100 USD Warenwert + 20 USD Shipping, getrennt bezahlt und getrennt Belegt.
Egal wie der Warenwert ausgewiesen wird, es zählt die Gesamtsumme des Warenwertes + Versandkosten, denn diese bildet den eigentlichen Gesamtwarenwert an der EU-Landesgrenze.
Die "Tricksereien" mit gesplitteter Rechnung/Bezahlung sind Bekannt und es funktioniert auch oftmals.
Ist aber Strafbar und ein Zollvergehen.
Es soll dazu aber auch eine genaue Vorgabe in den Zollbestimmungen geben, welche dieses Aufzeigt.
Es gibt auch den Unterschied des NICHT zollpflichtigem Warenwert bei selbst mitgebrachtem Geschenk, zugesantem Geschenk, Geschäftsbereich/Gewerblich, Neuteile, Gebrauchtteile usw.
Also:
EG-Landesgrenzen-Warenwert setzt sich zusammen aus reinem Warenwert + Versandkosten bis zur EU-Landesgrenze.
Die danach auflaufenden Kosten für Transport/Versand unterliegen nicht mehr der Zollpflicht.
Das war die Auskunft unseres Bremer Zoll-Gurus, zuständig für Übersee (USA)-Importe.
Hallo HK-Vette,
Kannst Du mir Deine amtliche Ausführung per Email zusenden.
Ich würde das gerne mit Braunschweig abklären.
Vieleicht wissen die meisten Zollämter nichts von der Regelung.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI
Du hast recht.
Ich habe eben mit dem Hauptzollamt Bremen telefoniert.
Genannt habe ich 100 USD Warenwert + 20 USD Shipping, getrennt bezahlt und getrennt Belegt.
Egal wie der Warenwert ausgewiesen wird, es zählt die Gesamtsumme des Warenwertes + Versandkosten, denn diese bildet den eigentlichen Gesamtwarenwert an der EU-Landesgrenze.
Die "Tricksereien" mit gesplitteter Rechnung/Bezahlung sind Bekannt und es funktioniert auch oftmals.
Ist aber Strafbar und ein Zollvergehen.
Es soll dazu aber auch eine genaue Vorgabe in den Zollbestimmungen geben, welche dieses Aufzeigt.
Es gibt auch den Unterschied des NICHT zollpflichtigem Warenwert bei selbst mitgebrachtem Geschenk, zugesantem Geschenk, Geschäftsbereich/Gewerblich, Neuteile, Gebrauchtteile usw.
Also:
EG-Landesgrenzen-Warenwert setzt sich zusammen aus reinem Warenwert + Versandkosten bis zur EU-Landesgrenze.
Die danach auflaufenden Kosten für Transport/Versand unterliegen nicht mehr der Zollpflicht.
Das war die Auskunft unseres Bremer Zoll-Gurus, zuständig für Übersee (USA)-Importe.
Hallo HK-Vette,
Kannst Du mir Deine amtliche Ausführung per Email zusenden.
Ich würde das gerne mit Braunschweig abklären.
Vieleicht wissen die meisten Zollämter nichts von der Regelung.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI