27.02.2007, 12:03
Zitat:meine Zulassungsstelle sagt ganz was anderes.Kennzeichen-Reservierung für vorübergehend außer Betrieb gesetzte Fahrzeuge maximal 12 Monate
Stimmt Helmut,
So steht es auch in der FZV :
Fahrzeugbezogene Reservierung 12 Monate
Personenbezogene Reservierung 3 Monate
Gruss
Raimund