26.02.2007, 18:29
Hallo Johannes,
hast Du auch für den speziellen Fall der Reservierung des Kennzeichens eines gerade abgemeldeten Fahrzeugs für den Fall der Wiederzulassung auf den gleichen Halter gefragt?
Das sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe.
Gruß
JR
hast Du auch für den speziellen Fall der Reservierung des Kennzeichens eines gerade abgemeldeten Fahrzeugs für den Fall der Wiederzulassung auf den gleichen Halter gefragt?
Das sind ja zwei verschiedene Paar Schuhe.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!