25.02.2007, 19:11
@Tom
Hast schon Recht , aber die Unterscheidung ist nur versicherungsrechtlich relevant ,
Stichwort: Haftungsausschluß , ansonsten ist auf einem "nicht öffentlichen Platz" fast
alles erlaubt. Aber hier hilft wirklich nur ein Fachmann weiter.
Wenn die Erlaubnis z.B. einer Firma vorliegt persönlich den Firmenparkplatz
sonntagsnachmittags zu benutzen , darf man das und die grüne Fraktion hat ein Problem
und dieses Problem ist für diese noch größer , wenn nicht auf die STVO mit Schild
hingwiesen wird.
Unser Anwalt hat damals den Staatsanwalt in der Luft zerrissen und die Obrigkeit mußte
sehr sehr kleine Brötchen backen! Der Platz braucht noch nicht mal abgesperrt dafür
zu sein.
Die Kernfrage bleibt im Fall von Hans jun. ist der Platz "öffentlich" oder nicht und ist das
ausgewiesen! Hier wird der Fachmann ansetzen und der Rest ist Versicherungssache.
Dabei kommen noch so Dinge wie "geduldet" und "tatsächlich" "schon immer" noch zum
Tragen.
All dies führt ja dazu , das Supermärkte , Firmen etc. ihre Plätze absperren und nicht als
öffentliche Parkplätze zum Wochenende zur Verfügung stellen
Im Umkehrschluß dürfte man ja nicht seinen Junior mit einem Rasenmähertraktor auf
seinem eigenen Grundstück Rasen mähen lassen oder wie in unserem Fall , mit
abgemeldeten LKW´s im Braunkohlentagebau Rally Paris-Dakkar nachstellen , einschließlich
auf´s Dach legen eines 40 toner´s ( Schaden 250.000 DM und eine verletzte Person)
Aber wie schon erwähnt: ohne Fachmann sieht´s düster aus!
Hast schon Recht , aber die Unterscheidung ist nur versicherungsrechtlich relevant ,
Stichwort: Haftungsausschluß , ansonsten ist auf einem "nicht öffentlichen Platz" fast
alles erlaubt. Aber hier hilft wirklich nur ein Fachmann weiter.
Wenn die Erlaubnis z.B. einer Firma vorliegt persönlich den Firmenparkplatz
sonntagsnachmittags zu benutzen , darf man das und die grüne Fraktion hat ein Problem
und dieses Problem ist für diese noch größer , wenn nicht auf die STVO mit Schild
hingwiesen wird.
Unser Anwalt hat damals den Staatsanwalt in der Luft zerrissen und die Obrigkeit mußte
sehr sehr kleine Brötchen backen! Der Platz braucht noch nicht mal abgesperrt dafür
zu sein.
Die Kernfrage bleibt im Fall von Hans jun. ist der Platz "öffentlich" oder nicht und ist das
ausgewiesen! Hier wird der Fachmann ansetzen und der Rest ist Versicherungssache.
Dabei kommen noch so Dinge wie "geduldet" und "tatsächlich" "schon immer" noch zum
Tragen.
All dies führt ja dazu , das Supermärkte , Firmen etc. ihre Plätze absperren und nicht als
öffentliche Parkplätze zum Wochenende zur Verfügung stellen
Im Umkehrschluß dürfte man ja nicht seinen Junior mit einem Rasenmähertraktor auf
seinem eigenen Grundstück Rasen mähen lassen oder wie in unserem Fall , mit
abgemeldeten LKW´s im Braunkohlentagebau Rally Paris-Dakkar nachstellen , einschließlich
auf´s Dach legen eines 40 toner´s ( Schaden 250.000 DM und eine verletzte Person)
Aber wie schon erwähnt: ohne Fachmann sieht´s düster aus!