25.02.2007, 07:43
Das meiste ist gesagt.
Soweit ich weiß gibt es nur 2 Tatbestände, bei denen die Haftpflicht Regress in unbegrenzter Höhe nimmt:
-- Fahren ohne Fahrerlaubnis und
-- Beitrag nicht gezahlt
Alles andere ist nach oben hin limitiert, selbst Fahren unter Alkohol.
Vollkasko zahlt natürlich nicht, da der Kumpel in gar keinem Fall ein berechtigter Fahrer war.
Auch von mir alles Gute.
Grüße Walter
Soweit ich weiß gibt es nur 2 Tatbestände, bei denen die Haftpflicht Regress in unbegrenzter Höhe nimmt:
-- Fahren ohne Fahrerlaubnis und
-- Beitrag nicht gezahlt
Alles andere ist nach oben hin limitiert, selbst Fahren unter Alkohol.
Vollkasko zahlt natürlich nicht, da der Kumpel in gar keinem Fall ein berechtigter Fahrer war.
Auch von mir alles Gute.
Grüße Walter