24.02.2007, 15:30
Zitat:Original von JR
2. Eine Ausnahmegenehmigung wird von dem für die Zulassung zuständigen RP erteilt und ist nicht an das Kennzeichen sondern an das Fahrzeug gebunden.
Da hat eine Abmeldung und Wiederzulassung des Fahrzeugs im gleichen Kreis überhaupt keinen Einfluss darauf. Die einmal erteilte Ausnahmegenehmigung gilt weiterhin, sie ist ja auch in den Papieren eingetragen.
Gruß
JR
Hallo Jürgen,
da hast Du recht, man müsste halt reservieren (wenn das so lange geht, denn zumindest mein Landratsamt macht das nur für 30 Tage!).
Was die Ausnahmegenehmigungen angeht, so gelten diese bis auf Wiederruf. Wenn meine Papiere nicht durch die Hände des Amtsschimmels gehen, wecke ich keine schlafenden Hunde. Wir hatten hier im Forum mehr als nur einmal den Fall, dass ein Fahrzeug im einen Zulassungsbezirk dies und das durfte, im anderen nicht. Auch Fahrzeuge im gleichen Zulassungsbezirk wurden hier schon teilweise unterschiedlich behandelt.
Für mich gilt daher der alte EDV-Satz:
Never touch a running system.