24.02.2007, 15:04
Hallo Johannes,
ich kann Deinen Gedankengängen nicht ganz folgen.
1. Dein Kennzeichen kannst Du doch wiederverwenden, Du musst es nur für den Abmeldezeitraum für Dich reservieren.
2. Eine Ausnahmegenehmigung wird von dem für die Zulassung zuständigen RP erteilt und ist nicht an das Kennzeichen sondern an das Fahrzeug gebunden.
Da hat eine Abmeldung und Wiederzulassung des Fahrzeugs im gleichen Kreis überhaupt keinen Einfluss darauf. Die einmal erteilte Ausnahmegenehmigung gilt weiterhin, sie ist ja auch in den Papieren eingetragen.
Gruß
JR
ich kann Deinen Gedankengängen nicht ganz folgen.
1. Dein Kennzeichen kannst Du doch wiederverwenden, Du musst es nur für den Abmeldezeitraum für Dich reservieren.
2. Eine Ausnahmegenehmigung wird von dem für die Zulassung zuständigen RP erteilt und ist nicht an das Kennzeichen sondern an das Fahrzeug gebunden.
Da hat eine Abmeldung und Wiederzulassung des Fahrzeugs im gleichen Kreis überhaupt keinen Einfluss darauf. Die einmal erteilte Ausnahmegenehmigung gilt weiterhin, sie ist ja auch in den Papieren eingetragen.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!