24.02.2007, 13:12
Zitat:Original von J.M.G.
Zitat:Original von Eckaat
Von mir aus, es gibt Wichtigeres als egobildende Buchstabenkombinationen an dem Karren.
Gruß Ecki
Du verstehst wohl eher das Problem nicht:
Wenn man sein Fahrzeug über den Winter abmelden wollte, war dies bislang problemlos möglich. Bei einer Neuanmeldung wenige Wochen später bekam man einfach auf die bestehenden Kennzeichen seine Plakette und gut war es.
Kosten: 20€.
Jetzt gilt: Kennzeichen wird sofort nach Abmeldung wieder neu vergeben. Bei Neuanmeldung wird ein neues Kennzeichen zugeteilt, d.h. es müssen neue Schilder geprägt werden, Ausnahmegenehmigungen neu erteilt werden usw.
also mindestens eine Verfünffachung der Kosten.
Zudem gilt: Auch im Osten gibt es kleine Kennzeichen (4 KFZ, 3x kleine Kennzeichen vorne, 1x kleines Kennzeichen hinten bei uns im Haushalt).
Johannes, bei uns kostet eine "Widerzulassung nach Stillegung" (offizieller Gebührensatz), 10.90 Euro. Einmal erteilte Ausnahmegenehmigungen müssen, zumindest in den Zulassungstellen in denen ich Fahrzeuge neu angemeldet habe (Zulassungsstellen M, FS, LA beim Wechsel des Wohnsitzes) nicht erneut erteilt, bzw. bezahlt werden. Warum sollte das so sein? Die Ausnahmegenehmigungen sind in der Zulassungsbescheinigung eingetragen und verfallen doch nicht wenn ich in einen anderen Zulassungsbezirk ziehe...
Edit: Ansonsten gebe ich Dir recht. Zusätzliche Kosten entstehen durch neue Kennzeichen, und wenn kein kurzes mehr da ist hab ich (zumindest hinten durch die Rückfahrscheinwerfer) ein Problem... Naja, in dem Zeitungsartikel von Gerd wirds ja etwas relativiert...