22.02.2007, 15:11
In unserem Landkreis steht folgendes:
Hinweise zur Reservierung
AllgemeinesDauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 14 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 30 Tage) bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Reservierung) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Kurze Kennzeichen
Kurze zweistellige Kennzeichen (1 Buchstabe, 1 Ziffer) für bauartbedingte KFZ können an dieser Stelle nicht reserviert werden. Nehmen Sie bitte dafür direkten Kontakt mit Ihrem Verkehrsamt auf.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.
Hinweise zur Reservierung
AllgemeinesDauer der Reservierung
Eine gespeicherte Reservierung wird gelöscht, wenn Ihr Fahrzeug nicht innerhalb von 14 Tagen zugelassen oder innerhalb dieser Zeit eine Verlängerung telefonisch oder persönlich (bis zu insgesamt 30 Tage) bei der Kfz- Zulassungsstelle beantragt wird.
Gebühren
Die Gebühr für das reservierte Kennzeichen in Höhe von 10,20 Euro (Wunschkennzeichen) + 2,60 Euro (Reservierung) wird erst bei Zulassung des Fahrzeuges erhoben.
Kurze Kennzeichen
Kurze zweistellige Kennzeichen (1 Buchstabe, 1 Ziffer) für bauartbedingte KFZ können an dieser Stelle nicht reserviert werden. Nehmen Sie bitte dafür direkten Kontakt mit Ihrem Verkehrsamt auf.
Rechtsanspruch
Es kann kein Rechtsanspruch auf die Zuteilung eines bestimmten Kennzeichens geltend gemacht werden.