21.02.2007, 22:37
Zitat:Original von C53
Hallo
@ Auf dem direkten Weg zur Zulassungstelle mit Deckungskarte darf das Fahrzeug auch ohne Zulassung gefahren werden
ohne Weiteres ???
Bist Du da sicher ?
Heinz
'n Abend!
So kenne ich das auch. In HN wurde mir - sowohl beim Amt für Stadt- als auch Landkreis - gesagt, dass man mit den letzten gültigen Kennzeichen und einer ausgefüllten Doppelkarte (heisst ja glaube ich jetzt anders) auf dem direkten Weg zur Zulassungsstelle fahren kann.
Siehe auch §23 StVZO: (...)Fahrten, die im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren stehen, insbesondere Fahrten zur Abstempelung des Kennzeichens und Rückfahrten nach Entfernung des Stempels sowie Fahrten zur Durchführung der Hauptuntersuchung, Sicherheitsprüfung oder Abgasuntersuchung dürfen mit vorübergehend stillgelegten Fahrzeugen - Rückfahrten auch mit endgültig stillgelegten Fahrzeugen - oder mit Fahrzeugen, denen die Zulassungsbehörde im Zusammenhang mit dem Zulassungsverfahren vorab ein ungestempeltes Kennzeichen zugeteilt hat, innerhalb des auf dem Kennzeichen ausgewiesenen Zulassungsbezirks und eines angrenzenden Bezirks mit ungestempelten Kennzeichen ausgeführt werden, sofern diese Fahrten von der Kraftfahrzeughaftpflichtversicherung erfasst sind;
Im Zweifelsfall einfach vorher bei der Zulassungsstelle anrufen... Oder auf Nummer sicher gehen und von einem befreundeten Autoschrauber ein rotes 06er Kennzeichen besorgen, dann kann auf keinen Fall was schief gehen
Aber beim Zulassen wollte nie einer der Stempeldrücker eines meiner Fahrzeuge sehen...