23.12.2002, 21:26
Jetzt noch was der Deuvet dazu sagt:
Grundsätzlich hat das Bundesverkehrsministerium bestätigt, dass - vorausgesetzt das Fahrzeug ist ordnungsgemäß für Auslandsfahrten versichert - seitens des Ministeriums keine Bedenken bestehen, mit roten 07-Kennzeichen ins Ausland zu fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eintragung der Fahrzeugdaten im roten Fahrzeugschein und insbesondere im roten Fahrzeugscheinheft für jedes Fahrzeug einzeln abgesiegelt (gestempelt) sind.Österreich, Italien, Schweiz und Niederlande erkennen rote Kennzeichen dank bilateraler Absprachen ohnehin problemlos an. Keine Fälle der Ablehnung sind aus Luxemburg, England und Spanien bekannt. Die skandinavischen Länder haben sich der Anerkennung durch Dänemark angeschlossen.Ganz vereinzelt wird von Schwierigkeiten bei Belgien- und Frankreichfahrten berichtet, die aber eher darin begründet sind, dass die Behörden vor Ort die 07Nummer nicht kennen. Hier helfen mehrsprachige Infoblätter weiter, die in der DEUVET-Geschäftsstelle angefordert werden können.
Grundsätzlich gilt:
- Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein.
- Es darf sich nicht um eine Urlaubsfahrt handeln, sondern um eine Teilnahme an einer Oldtimerveranstaltung (Ausschreibung oder Einladung mitführen).
- Die Fahrzeugdaten im roten Schein oder im roten Heft müssen von der Zulassungsstelle abgestempelt sein.
- Die Versicherung muss informiert sein (gegebenenfalls muss das Reiseziel angegeben werden), und der grüne Versicherungsschein sollte vorsorglich an Bord mitgeführt werden.
Info-Blätter (je Sprache ein Blatt DIN A 4) sind beim DEUVET (Berner Straße 75, 60437 Frankfurt) in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch, Griechisch und Niederländisch erhältlich. Bei Bestellungen einen ausreichend frankierten Briefumschlag beilegen.
Grundsätzlich hat das Bundesverkehrsministerium bestätigt, dass - vorausgesetzt das Fahrzeug ist ordnungsgemäß für Auslandsfahrten versichert - seitens des Ministeriums keine Bedenken bestehen, mit roten 07-Kennzeichen ins Ausland zu fahren. Voraussetzung ist jedoch, dass die Eintragung der Fahrzeugdaten im roten Fahrzeugschein und insbesondere im roten Fahrzeugscheinheft für jedes Fahrzeug einzeln abgesiegelt (gestempelt) sind.Österreich, Italien, Schweiz und Niederlande erkennen rote Kennzeichen dank bilateraler Absprachen ohnehin problemlos an. Keine Fälle der Ablehnung sind aus Luxemburg, England und Spanien bekannt. Die skandinavischen Länder haben sich der Anerkennung durch Dänemark angeschlossen.Ganz vereinzelt wird von Schwierigkeiten bei Belgien- und Frankreichfahrten berichtet, die aber eher darin begründet sind, dass die Behörden vor Ort die 07Nummer nicht kennen. Hier helfen mehrsprachige Infoblätter weiter, die in der DEUVET-Geschäftsstelle angefordert werden können.
Grundsätzlich gilt:
- Das Fahrzeug muss verkehrssicher sein.
- Es darf sich nicht um eine Urlaubsfahrt handeln, sondern um eine Teilnahme an einer Oldtimerveranstaltung (Ausschreibung oder Einladung mitführen).
- Die Fahrzeugdaten im roten Schein oder im roten Heft müssen von der Zulassungsstelle abgestempelt sein.
- Die Versicherung muss informiert sein (gegebenenfalls muss das Reiseziel angegeben werden), und der grüne Versicherungsschein sollte vorsorglich an Bord mitgeführt werden.
Info-Blätter (je Sprache ein Blatt DIN A 4) sind beim DEUVET (Berner Straße 75, 60437 Frankfurt) in Englisch, Französisch, Italienisch, Spanisch, Dänisch, Polnisch, Tschechisch, Türkisch, Griechisch und Niederländisch erhältlich. Bei Bestellungen einen ausreichend frankierten Briefumschlag beilegen.
1958 Black/Silver RPO 469 283ci/245HP 2x4carb convertible
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie
1969 Lemans Blue RPO L46 350ci/350HP convertible
Chilled Cat gepixelte Fotografie